Reaktion auf heutige Klageankündigung der Opposition
SPD-Geschäftsführer im Landtag: Regierung ist ihren Unterrichtungspflichten nachgekommen
Dienstag 19. Mai 2020 - Hannover (wbn). Mit Gelassenheit reagiert die SPD im Niedersächsischen Landtag auf die heute angekündigte Klage von FDP und Grünen vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg.
FDP-Fraktionschef Birkner hatte heute gegenüber der Presse beklagt, dass die Niedersächsische Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Informationsrechte der Opposition im Parlament nicht gewahrt habe. Mit anderen Worten: FDP und Grüne hätten erst aus den Medien von den einschneidenden Maßnahmen der Landesregierung erfahren.Fortsetzung von Seite 1
Dazu das Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels zur angestrebten Klage von Grünen und FDP vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg im Wortlaut: „Den Klageantrag der Oppositionsfraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben wir zur Kenntnis genommen.
Die Klage ist ein legitimes Instrument, parlamentarische Informationsrechte einzuklagen. Wir gehen aber davon aus, dass die Regierung auch unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Krise ihren Unterrichtungspflichten aus Art. 25 der niedersächsischen Verfassung in vollem Umfang nachgekommen ist.
Bisher hatten FDP oder Grüne deshalb auch keinen konkreten Verstoß gegen die Unterrichtspflichten der Landesregierung vorgetragen.
Es obliegt nun dem Staatsgerichthof, dies gerichtlich zu bewerten. Dass die Klage mit keiner fundierten inhaltlichen Kritik an den erfolgreichen Maßnahmen der Regierung ergänzt wird, stützt unseren Kurs.“