Er wollte von Bahnsteig zu Bahnsteig klettern, dann kam der Zug!
Gleisläufer (21) kann sich in letzter Sekunde vor Güterzug in Sicherheit bringen
Donnerstag 7. September 2017 - Gießen (wbn). Diese Abkürzung hätte er beinahe mit seinem Leben bezahlt: Offenbar ohne sich irgendeiner Gefahr bewusst zu sein, hat ein 21 Jahre alter Somalier die Gleise überquert, ist gestolpert und konnte sich erst im allerletzten Augenblick vor einem Güterzug auf den Bahnsteig hangeln.
Der Lokführer leitete eine Schnellbremsung ein und musste aufgrund des Schocks abgelöst werden. Durch die unbedachte Aktion bekamen sechs Züge insgesamt 188 Minuten Verspätung.
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Hintergrund: In Somalia gibt es seit dem Zweiten Weltkrieg überhaupt keinen Schienenverkehr mehr, die bis dahin vorhandenen wenigen Strecken verschiedener Spurweiten wurden zerstört oder aufgegeben.
Nachfolgend die Mitteilung der Bundespolizei Kassel:
„Gießen (Landkreis Gießen) (ots) - Gestern Abend, gegen 21.30 Uhr, verursachte ein junger Mann (21) im Bahnhof Gießen erhebliche Verspätungen im Bahnbetrieb.
Der Mann hielt sich am Bahnsteig Gleis 4/5 auf und wollte zum Bahnsteig Gleis 2/3 wechseln. Hierfür sprang er in die Gleise und querte diese. Beim Versuch auf den Bahnsteig zu klettern, stolperte er und fiel rückwärts in die Gleise.
Der Lokführer eines nahenden Güterzuges bemerkte die sich in seinem Fahrgleis aufhaltende Person, leitete eine Schnellbremsung ein und gab einen Achtungspfiff ab. Der junge Mann konnte im letzten Moment auf den Bahnsteig klettern. Zum Glück wurde er vom Zug nicht erfasst. Verletzt wurde er nicht.
Der Lokführer konnte seine Fahrt nicht fortsetzen.
Durch den Vorfall erhielten 6 Züge insgesamt 188 Minuten Verspätung. Bei dem jungen Mann handelt es sich um einen somalischen Staatsangehörigen, der zurzeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Landkreis Gießen wohnt.
Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Hinweise der Bundespolizei:
- Der Aufenthalt in den Gleisen ist lebensgefährlich und grundsätzlich verboten. Nur berechtigte Personen dürfen sich unter Beachtung erheblicher Sicherheitsregeln im Gleisbereich aufhalten.
- Überqueren Sie niemals die Gleise sondern nutzen Sie immer die vorhandenen Bahnsteigüber- oder -unterführungen oder Bahnübergänge.“