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Sechseinhalb Stunden auf der B217 und B442

Umfangreiche Verkehrskontrolle der Polizei im Ostkreis von Hameln-Pyrmont - Schwerpunkt galt Drogen, Alkohol, Medikamenten und Eigentumsdelikten

Dienstag 12. Juni 2018 - Bad Münder (wbn). Umfangreiche Aktion der Polizei im Ostkreis: Mehr als sechs Stunden hat die Polizei Bad Münder gestern Verkehrskontrollen an den Bundesstraßen 217 und 442 durchgeführt.

Dabei wurde auch ein Kennzeichenlesegerät eingesetzt, das etwa 4000 Fahrzeuge erfasst hat. Die Kontrollen galten der Erkennung von durch Alkohol, Drogen oder Medikamenten beeinflussten Fahrzeugführern sowie der Bekämpfung schwerer Eigentumsdelikte.

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Insgesamt bestand bei acht Fahrzeugführern der Verdacht, dass sie vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert haben könnten. Zudem wurde wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen abfall- und gewerberechtliche Vorschriften sowie wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Nachfolgend der Polizeibericht aus Bad Münder. „Am Montag, dem 11.06.2018, wurde unter der Federführung des Polizeikommissariats Bad Münder eine großangelegte Verkehrskontrolle durchgeführt.
Die Schwerpunkte lagen hierbei auf der Erkennung von durch Alkohol, Drogen oder Medikamenten beeinflussten Fahrzeugführern sowie auf der Bekämpfung schwerer Eigentumsdelikte. Entlang der Bundesstraßen 217 und 442 wurden in der Ortschaft Hachmühlen für einen Zeitraum von etwa 6,5 Stunden mehrere Kontrollstellen aufgebaut. Die Kontrollen der Polizei erfolgten unter Beteiligung einer Verkehrskontrollgruppe des Zoll sowie Experten des Landeskriminalamts, die unter Umständen verdächtige Substanzen direkt vor Ort bestimmen konnten. Außerdem waren auch Rauschgiftspürhunde an den Kontrollstellen verfügbar.

Ebenfalls zum Einsatz kam ein automatisches Kennzeichenlesegerät der Polizeidirektion Göttingen, das im Kontrollzeitraum etwa 4000 Fahrzeuge registrierte, die so erhobenen Daten jedoch unmittelbar wieder löschte. Ein Kennzeichen, das im Zusammenhang mit einer Straftat gesucht wurde, war folglich nicht unter den Überprüften.

Insgesamt bestand bei acht Fahrzeugführern der Verdacht, dass sie vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert haben könnten. Ihnen wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Darüber hinaus wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen abfall- und gewerberechtliche Vorschriften sowie wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Der Einsatzleiter der Polizei zeigte sich mit dem Verlauf der Kontrollen zufrieden, nahm die getroffenen Feststellungen aber auch zum Anlass, einmal mehr an das Unrechtsbewusstsein und die Verantwortung jedes einzelnen Fahrzeugführers zu appellieren.“

 

 

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