Die heutige SARS-CoV-2-Situation im Landkreis Hameln-Pyrmont
Die Verwirrung ist komplett: Zwei Inzidenz-Ebenen von Bund und Land - und eine bundesweite Corona-Notbremse, die in Sachen Ausgangssperre erst zum Montag eine Vollbremsung im Weserbergland macht
Samstag 24. April 2021 - Hameln (wbn). Die 7-Tages-Inzidenz wird für den heutigen Tag im Landkreis Hameln-Pyrmont vom Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin mit 108 angegeben und lag gestern laut RKI bei 118.
Vorgestern waren es 107. Die eigenständigen und stets genaueren Inzidenz-Zahlen des Landes Niedersachsen lagen stets deutlich über den RKI-Angaben. Es wurde vom Landkreis jedoch noch keine Hochinzidenzsituation festgestellt, die offiziell erfolgen muss wenn die neuen pauschalen Bundesvorgaben für eine Ausgangssperre wirksam werden sollen, die seit heute Nacht eigentlich bundesweit gelten. Im Klartext: Wer sich im Landkreis Hameln-Pyrmont bis Montag auch nach 22 Uhr in der Öffentlichkeit bewegt muss keine Konsequenzen befürchten, da noch die in diesem Fall milderen Landkreisregeln ohne Ausgangssperre gelten und erst am Montag auf die Bundesvorgaben abgestimmt werden können.
Die Gesamtzahl der Erkrankten seit Beginn der Pandemie liegt bei 3867 (+ 18 zum Vortag) Fällen.
Als genesen gelten 3401 Personen. Verstorben sind 94 Personen. 499 Personen sind kreisweit in Quarantäne.
Die genaue Übersicht der v. g. Zahlen aufgeschlüsselt nach Gemeinden finden Sie jederzeit im Dashboard auf unserer Homepage unter COVID 19 - Landkreis Hameln-Pyrmont (arcgis.com)
Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind hier www.hameln-pyrmont.de/corona zu finden.
Die 7-Tage-Inzidenz ist hier zu finden: https://www.rki.de/inzidenzen
Hinweis zur 7-Tage-Inzidenz: Bislang wurde die Inzidenzzahl des Landesgesundheitsamtes in den täglichen Fallzahlen veröffentlicht, da diese nach den bisherigen Vorschriften des Landes Niedersachsen maßgeblich für die Anwendung der Regelungen war.
Voraussichtlich werden in Kürze die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und eine neue Fassung der Nds. Corona-Verordnung in Kraft treten. Für beide ist nun der 7-Tage-Inzidenzwert vom Robert-Koch-Institut (RKI) der maßgebliche Wert. Aus diesem Grund wird ab heute in den täglichen Fallzahlen ausschließlich der Inzidenzwert vom RKI angegeben.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat sich in dieser Woche per Allgemeinverfügung zur Hochinzidenzkommune erklärt. Die Allgemeinverfügung ist am Donnerstag (22. April 2021) in Kraft getreten und hat noch bis mindestens Montag, den 26.4.2021, Bestand!
Unter anderem regelt die Allgemeinverfügung im Landkreis Hameln-Pyrmont (mindestens) bis zum einschließlich 26.04.2021:
- den Schul- und Kitabetrieb
- die Kinderbetreuung
- die Mund-Nasen-Schutz Pflicht im Kfz
- religiöse Veranstaltungen
- sonstige Versammlungen
und auch alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung sind weiterhin maßgeblich!
Per Allgemeinverfügung wird dann bekannt gemacht, ab welchem Tag die Allgemeinverfügung außer Kraft tritt.
Die komplette Fassung der Allgemeinverfügung ist hier 2749_5292_1.PDF (hameln-pyrmont.de) auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont zu finden.“