Wann ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft in Hannover? Die juristische Sensation dieses Wochenendes:
Staatsrechtler Professor Dr. von Arnim: Wulff hat Grenze zur Strafbarkeit eindeutig überschritten
Von Ralph Lorenz
Hannover/Berlin/Speyer (wbn). Es ist die juristische Sensation dieses Wochenendes. Ein hochangesehener Staatsrechtler kommt zu dem Ergebnis, dass Wulff „die Grenze zur Strafbarkeit eindeutig überschritten“ habe. Muss jetzt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten und jetzigen Bundespräsidenten Christian Wulff in strafrechtlicher Hinsicht ermitteln?
Das würde die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten erfordern, den derzeit noch sein Amt schützt und der wohl auch deshalb im Schloß Bellevue ausharren will. Bisher hatte die Ermittlungsbehörde trotz zahlreicher Anzeigen aus der Bevölkerung den Schritt unterlassen weil von ihr kein hinreichend begründeter Anfangsverdacht gesehen wurde.
Staatsrechtler und Strafrechtsexperten bestätigen von Arnims Bewertung
Der angesehene Staatsrechtslehrer Professor Dr. Hans Herbert von Arnim aus Speyer kommt jetzt zu einer Bewertung, die diese Staatsanwaltschaft in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover nicht länger unberührt lassen kann. In einem ausführlichen Gutachten zum Wulff-Kredit kommt er zu der Erkenntnis, dass sich Christian Wulff mit der Annahme des zinsgünstigen Geerkens-Kredites strafbar gemacht habe. Das Gutachten wurde von Strafrechtsprofessoren und Staatsrechtlern gegengelesen und für richtig befunden.
(Zum Bild: Wulff als Ministerpräsident im Weserbergland. Wird ihm die Nähe zur Wirtschaft jetzt zum Verhängnis? Foto: Lorenz)
Fortsetzung von Seite 1
Der Staatsrechtslehrer von Arnim hat sich nicht etwa in der Bild-Zeitung geäussert, der in der Bevölkerung inzwischen zusammen mit anderen Medien eine „Hetzkampagne“ gegen den Bundespräsidenten unterstellt wird, sondern in einem renommierten juristischen Fachblatt. Es handelt sich um die „Neue Zeitung für Verwaltungsrecht“. Der Artikel liegt den Weserbergland-Nachrichten.de im Wortlaut vor, weil sich die Fachredaktion entschlossen hat den Beitrag wegen seiner Brisanz vorab zugänglich zu machen.
Wulff habe als Ministerpräsident gegen das niedersächsische Ministerpräsident verstoßen und sich dabei vermutlich auch wegen einer Vorteilsnahme im Amt (nach § 331 Strafgesetzbuch) strafbar gemacht. Wörtlich heißt es in einer Zusammenfassung: „Alles spricht dafür, dass Bundespräsident Wulff während seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident gegen das Verbot verstoßen hat, Geschenke in Bezug auf sein Amt anzunehmen (§ 5 IV NdsMinG und die 2007 und 2009 von der Regierung Wulff erlassenen Verwaltungsvorschriften über Minister- und Beamtenkorruption).
"Geschenk bestand in der Hinnahme des zinsgünstigen Kredits der Familie Geerkens"
Das Geschenk bestand in der Hinnahme des zinsgünstigen Kredits der Familie Geerkens, der Bezug auf das Amt wurde durch die wiederholte Mitnahme des Egon Geerkens zu Auslandsreisen des Ministerpräsidenten hergestellt. Diese erfolgten in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Zusage des Kredits und seiner Gewährung. Beides, das Vorliegen eines Geschenks und den Amtsbezug, lässt Wulff durch seine Anwälte zwar bestreiten. Das erscheint aber nicht nachvollziehbar…“
Und dann setzt von Arnim noch nach: „Übrigens: Sollte Geerkens von Wulff wirklich allein „aus Freundschaft“ mitgenommen worden sein, wäre das als rechtswidrige Vetternwirtschaft ebenfalls rechtswidrig.“ Jetzt werde auch klar, warum „Wulff – in einer für den Bundespräsidenten ganz ungehörigen Weise – beim Chefredakteur und der Verlagsleitung intervenierte, um die Veröffentlichung des Kredits durch die Bild-Zeitung vom 13.12. 2011 in letzter Sekunde noch zu verhindern oder wenigstens zu modifizieren. Denn die rechtliche Beurteilung des jetzt dennoch bekannt gewordenen Kredits und die Umstände seiner Gewährung fördern den dringenden Verdacht nicht nur einer Verletzung des Ministergesetzes, sondern auch einer strafbaren Handlung und damit derart Schlimmes zu Tage, dass er die Tatsachen freiwillig gar nicht offenlegen konnte, ohne Gefahr zu laufen, sich für sein Amt zu disqualifizieren und dessen Fortführung praktisch unmöglich zu machen…“
Das Nachrichtenmagazin der Spiegel hat gestern bereits ausführlich über die brisante Bewertung des Staatsrechtlers, der zu den führenden Köpfen seiner Zunft gehört, berichtet.
Staatsrechtler Professor Dr. von Arnim: Wulff hat Grenze zur Strafbarkeit eindeutig überschritten
Von Ralph Lorenz
Hannover/Berlin/Speyer (wbn). Es ist die juristische Sensation dieses Wochenendes. Ein hochangesehener Staatsrechtler kommt zu dem Ergebnis, dass Wulff „die Grenze zur Strafbarkeit eindeutig überschritten“ habe. Muss jetzt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten und jetzigen Bundespräsidenten Christian Wulff in strafrechtlicher Hinsicht ermitteln?
Das würde die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten erfordern, den derzeit noch sein Amt schützt und der wohl auch deshalb im Schloß Bellevue ausharren will. Bisher hatte die Ermittlungsbehörde trotz zahlreicher Anzeigen aus der Bevölkerung den Schritt unterlassen weil von ihr kein hinreichend begründeter Anfangsverdacht gesehen wurde.
Staatsrechtler und Strafrechtsexperten bestätigen von Arnims Bewertung
Der angesehene Staatsrechtslehrer Professor Dr. Hans Herbert von Arnim aus Speyer kommt jetzt zu einer Bewertung, die diese Staatsanwaltschaft in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover nicht länger unberührt lassen kann. In einem ausführlichen Gutachten zum Wulff-Kredit kommt er zu der Erkenntnis, dass sich Christian Wulff mit der Annahme des zinsgünstigen Geerkens-Kredites strafbar gemacht habe. Das Gutachten wurde von Strafrechtsprofessoren und Staatsrechtlern gegengelesen und für richtig befunden.
(Zum Bild: Wulff als Ministerpräsident im Weserbergland. Wird ihm die Nähe zur Wirtschaft jetzt zum Verhängnis? Foto: Lorenz)
Fortsetzung von Seite 1
Der Staatsrechtslehrer von Arnim hat sich nicht etwa in der Bild-Zeitung geäussert, der in der Bevölkerung inzwischen zusammen mit anderen Medien eine „Hetzkampagne“ gegen den Bundespräsidenten unterstellt wird, sondern in einem renommierten juristischen Fachblatt. Es handelt sich um die „Neue Zeitung für Verwaltungsrecht“. Der Artikel liegt den Weserbergland-Nachrichten.de im Wortlaut vor, weil sich die Fachredaktion entschlossen hat den Beitrag wegen seiner Brisanz vorab zugänglich zu machen.
Wulff habe als Ministerpräsident gegen das niedersächsische Ministerpräsident verstoßen und sich dabei vermutlich auch wegen einer Vorteilsnahme im Amt (nach § 331 Strafgesetzbuch) strafbar gemacht. Wörtlich heißt es in einer Zusammenfassung: „Alles spricht dafür, dass Bundespräsident Wulff während seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident gegen das Verbot verstoßen hat, Geschenke in Bezug auf sein Amt anzunehmen (§ 5 IV NdsMinG und die 2007 und 2009 von der Regierung Wulff erlassenen Verwaltungsvorschriften über Minister- und Beamtenkorruption).
"Geschenk bestand in der Hinnahme des zinsgünstigen Kredits der Familie Geerkens"
Das Geschenk bestand in der Hinnahme des zinsgünstigen Kredits der Familie Geerkens, der Bezug auf das Amt wurde durch die wiederholte Mitnahme des Egon Geerkens zu Auslandsreisen des Ministerpräsidenten hergestellt. Diese erfolgten in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Zusage des Kredits und seiner Gewährung. Beides, das Vorliegen eines Geschenks und den Amtsbezug, lässt Wulff durch seine Anwälte zwar bestreiten. Das erscheint aber nicht nachvollziehbar…“
Und dann setzt von Arnim noch nach: „Übrigens: Sollte Geerkens von Wulff wirklich allein „aus Freundschaft“ mitgenommen worden sein, wäre das als rechtswidrige Vetternwirtschaft ebenfalls rechtswidrig.“ Jetzt werde auch klar, warum „Wulff – in einer für den Bundespräsidenten ganz ungehörigen Weise – beim Chefredakteur und der Verlagsleitung intervenierte, um die Veröffentlichung des Kredits durch die Bild-Zeitung vom 13.12. 2011 in letzter Sekunde noch zu verhindern oder wenigstens zu modifizieren. Denn die rechtliche Beurteilung des jetzt dennoch bekannt gewordenen Kredits und die Umstände seiner Gewährung fördern den dringenden Verdacht nicht nur einer Verletzung des Ministergesetzes, sondern auch einer strafbaren Handlung und damit derart Schlimmes zu Tage, dass er die Tatsachen freiwillig gar nicht offenlegen konnte, ohne Gefahr zu laufen, sich für sein Amt zu disqualifizieren und dessen Fortführung praktisch unmöglich zu machen…“
Das Nachrichtenmagazin der Spiegel hat gestern bereits ausführlich über die brisante Bewertung des Staatsrechtlers, der zu den führenden Köpfen seiner Zunft gehört, berichtet.