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Kritik an den Kürzungsplänen der Bundesregierung im Sozialbereich

 

Von der Streichung des Elterngeldes wären jährlich 500 neugeborene Kinder allein im Kreis Hildesheim betroffen

 

Von Ralf  N e i t e

 

Salzhemmendorf/Hildesheim (wbn). Das Diakonische Werk der Kirchenkreise Hildesheim-Sarstedt, Hildesheimer Land und Alfeld kritisiert die Kürzungspläne der Bundesregierung im Sozialbereich. Allein von der geplanten Streichung des Elterngeldes wären im Landkreis Hildesheim jährlich 400 bis 500 neu geborene Kinder von Familien betroffen, die ohnehin am Existenzminimum leben. Zu den genannten Kirchenkreisen gehören auch die Kirchengemeinden im Ostkreis von Hameln-Pyrmont.

 

Die Bundesregierung will jährlich elf Milliarden Euro sparen. Dass die Hälfte dieser Summe durch Kürzungen im Sozialbereich erreicht werden soll, ist bundesweit auf Kritik gestoßen. Auch für viele Hildesheimer hätte es verheerende Folgen, wenn die Pläne realisiert würden – das betont Matthias Böning, Geschäftsführer des Diakonischen Werks in den Kirchenkreisen Hildesheim-Sarstedt, Hildesheimer Land und Alfeld. Erst im Februar dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass die Hartz-IV-Sätze für Kinder und Jugendliche nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert seien. Seither warteten die Betroffenen auf Verbesserungsvorschläge der Regierung, so Matthias Böning. Nun jedoch sei das Gegenteil eingetreten: „Genau da, wo es am dringendsten nötig ist, wird den Eltern Spielraum genommen. Nämlich bei denen, die sowieso schon nichts haben.“

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Die Kritik des Diakonie-Leiters richtet sich vor allem gegen die geplanten Änderungen beim Elterngeld, der staatlichen Unterstützung für Familien und Alleinerziehende im ersten Lebensjahr eines Kindes. Bis Ende 2006 gab es 24 Monate lang ein Erziehungsgeld von bis zu 300 Euro pro Monat – Familien mit hohem Einkommen bekamen weniger oder hatten gar keinen Anspruch darauf. Daraus wurde die aktuell gültige Regelung: Das Elterngeld gibt es nur noch für ein Jahr, und zwar in umgekehrter Weise abhängig vom Einkommen: Hartz-IV-Empfänger bekommen 300 Euro, erwerbstätige Eltern hingegen 67 Prozent des Einkommens, bis maximal 1800 Euro pro Monat. Die neuen Pläne sehen unter anderem vor, dieses Elterngeld auf die Hartz-IV-Leistungen anzurechnen – wie dies auch schon bei Kindergeld und Unterhaltsleistungen der Fall ist. Mit anderen Worten: Das neue Gesetz käme einer Streichung des Elterngelds bei den Ärmsten gleich, während gut verdienende Eltern weiterhin bis zu 1800 Euro pro Monat vom Staat erhalten würden.

Matthias Böning hält das für in hohem Maße unausgewogen, zumal die Sparideen der Regierung in allen anderen Bereichen noch völlig unkonkret sein. Anja Hoppe, Sozialarbeiterin im Diakonischen Werk, formuliert ihre Kritik noch schärfer: „Ich halte das für verfassungswidrig.“ Ohnehin sei es schwer für Hartz-IV-Empfänger, ein Kind groß zu ziehen. „Aber das bisherige Elterngeld war zumindest ein guter Start.“  Das Diakonische Werk geht davon aus, dass im Landkreis Hildesheim jährlich 400 bis 500 Kinder betroffen wären – etwa jedes sechste neu geborene Kind. Am härtesten würde sich das neue Gesetz bei den Alleinerziehenden auswirken – jener Bevölkerungsgruppe, die schon jetzt das höchste Armutsrisiko trägt (40 Prozent). Für Matthias Böning steht fest: „Kinder müssen gefördert werden, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern.“ Dass die Regierung sparen muss, sei keine Frage, doch bei den Lösungsansätzen müsse „breiter geguckt werden“, nicht in erster Linie im Sozialbereich. Böning: „Die Ärmsten sollen für eine Krise aufkommen, die an ganz anderen Stellen verursacht worden ist.“

 

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