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Trotz Fesselung: Hildesheimer (30) schlägt Polizistin dienstunfähig

Hildesheim (wbn). Ein rabiater 30-Jähriger aus Hildesheim hat nach seiner Festnahme trotz angelegter Handfesseln eine Polizistin (28) dienstunfähig geschlagen.

Der Mann randalierte während der Fahrt zur Polizeidienststelle in dem Polizei-Transportfahrzeug und trat gegen die Gitterabtrennung zur Fahrerkabine. Dabei schlug die Trennwand gegen den Hals- und Kopfbereich der Polizeikommissarin. Außerdem spuckte er in dem Fahrzeug und später auch in der Haftzelle um sich. Gegen den 30-jährigen Hildesheimer, der wegen Rohheitsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz der Polizei einschlägig bekannt ist, wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.



Fortsetzung von Seite 1

Nachfolgend der Polizeibericht aus Hildesheim: „ In der vergangenen Nacht wurde gegen 00:15 Uhr in Hildesheim, Hindenburgplatz, ein 30-Jähriger Hildesheimer nach einer Körperverletzungshandlung,  die er zum Nachteil eines Zechkumpanen begangen hatte, durch die eingesetzten Polizeikräfte wegen seines hochaggressiven Verhaltens und seines Trunkenheitsgrades in Gewahrsam genommen. Trotz angelegter Handfesseln randalierte er während der Fahrt zur Polizeidienststelle im Transportfahrzeug. Dabei beschädigte er  Teile des mit Gittern verbauten Transportraumes durch massive Fußtritte.  Hierdurch verletzte der Mann eine 28jährige Polizeikommissarin.

Er trat derart heftig gegen die Gitterabtrennung zwischen Insassenbereich und Fahrerkabine, dass der Beamtin die Trennwand bzw. die Sitzlehne gegen den Hals- bzw. Kopfbereich schlug. Sie erlitt hierdurch eine schmerzhafte Prellung / Zerrung und ist vorerst nicht mehr dienstfähig. Das Transportfahrzeug und später auch die Gewahrsamszelle wurden vom Beschuldigten durch ständiges Spucken bewusst verunreinigt. Das Transportfahrzeug und die Gewahrsamszelle mussten daher komplett gereinigt werden.  Angaben über die Höhe des Schadens am Transportfahrzeug können noch nicht gemacht werden.  Gegen den 30-Jährigen, der der Polizei wegen Rohheitsdelikten, Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt ist,  ist ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingeleitet worden.“

 

 

 

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