Vogelgrippe:
Im Landkreis Nienburg gilt noch immer die Stallpflicht für Geflügel
Montag 6. März 2017 - Nienburg (wbn). Der Landkreis Nienburg erinnert daran, dass im gesamten Kreisgebiet noch immer die Stallpflicht für Geflügel gilt.
Auch wenn sich die Vogelgrippe-Situation in weiten Teilen Niedersachsens entspannt zu haben scheint, richtet die Behörde erneut einen Appell an die Geflügelhalter in der Region, ihre Tiere in entsprechenden Vorrichtungen unterzubringen.
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In einer Mitteilung heißt es: „Auch wenn in benachbarten Landkreisen die Aufstallpflicht teilweise oder ganz aufgehoben wurde, besteht die Stallpflicht im Landkreis Nienburg weiterhin flächendeckend. Alle Personen, die Geflügel ansonsten draußen halten (auch Hobbyhalter), müssen ihre Tiere aufstallen oder unter einer Vorrichtung halten, die überdacht ist und eine Seitenbegrenzung hat, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.“
Ausnahmen nur nach Prüfung durch die Behörden
In geflügeldichten Landkreisen mit einer kreisweiten Aufstallung können die Behörden Ausnahmen jeweils im Einzelfall nach einer Vorortkontrolle und risikoorientiert genehmigen. Voraussetzung dafür ist, dass das Geflügel keinen Zugang zu Oberflächenwasser und größeren Wasserbecken hat, die auch Wildvögeln zugänglich sind, und dass die Fütterung ausschließlich im Stall oder unter einem Dach stattfindet. Lokale Geflügel- und Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in Aufstallungsgebieten können stattfinden, sofern sie in geschlossenen Räumen abgehalten werden.
Vogelbörsen und Ausstellungen bleiben untersagt
Überregionale Börsen, Märkte und Ausstellungen mit Geflügel bleiben weiterhin verboten, mit Ausnahme von Tauben, da diese bei der Übertragung der Geflügelpest keine Rolle spielen.
Die Stallpflicht gilt nach Angaben des Landkreises Nienburg/Weser zunächst, wie ursprünglich geplant, bis zum 30. April, allerdings werden regelmäßige Risikobewertungen durchgeführt, so dass es auch zu einer Verkürzung der Frist kommen kann.