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Verschärfte Maßnahmen beschlossen

Landkreis Nienburg hat erstmals den kritischen Inzidenzwert 200 überschritten

Montag 25. Jnuar 2021 - Nienburg (wbn). Besuchseinschränkungen für Pflegeinrichtungen und mehr Tests, häusliche Quarantäne für Krankenhaus-Entlassene, Maskenpflicht auch im Unterricht – der Krisenstab des Landkreises Nienburg hat sich angesichts der kritischen Corona-Situation heute zu verschärften Maßnahmen entschlossen.

Am vergangenen Freitag hat der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Nienburg erstmals den kritischen Wert von 200 überschritten.

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Besonders die Alten- und Pflegeheime in der Region sind aktuell in besonderem Maße von der Pandemie betroffen und prägen das aktuelle Ausbruchsgeschehen. Rund 50 bis 60 Prozent der Neuinfektionen lassen sich diesem Bereich zuordnen. Zudem greift eine verschärfte Maskenpflicht an allen Schulen im Szenario B. Eine Beschränkung des Bewegungsradius oder eine Ausgangssperre treten ausdrücklich nicht in Kraft.

Der Krisenstab des Landkreises Nienburg hat daher in seiner Sitzung am heutigen Montag Vormittag entschieden, ab Dienstag, 26. Januar 2021, das Besuchsrecht für alle Alten- und Pflegeheime im Landkreis Nienburg einzuschränken. In der Zeit ab dem 26. Januar dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeinrichtungen für die Dauer von zwei Wochen nur noch von einer festen Bezugsperson Besuch empfangen. Einrichtungen mit einem aktuellen Infektionsgeschehen dürfen laut aktueller Corona-Verordnung insgesamt nicht betreten werden.

„Wir haben über unsere Maßnahmen sehr sorgfältig beraten und uns die Entscheidung am Ende alles andere als leicht gemacht“, wirbt Landrat Detlev Kohlmeier um Verständnis und Solidarität für und mit den Betroffenen. „Die verordneten Beschränkungen sind für viele Bewohnerinnen und Bewohner, auch für ihre Angehörigen und Freunde eine massive Belastung. Vielleicht nutzen Sie gerade jetzt die Möglichkeit für mehr telefonischen Kontakt und Austausch, um die fehlende räumliche Nähe durch eine stärkere Zuwendung zu überwinden.“

Die Einrichtungen werden zudem verpflichtet, ihre Bewohnerinnen und Bewohner wahlweise drei mal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest oder zwei mal wöchentlich mit einem PCR-Test auf eine Infektion mit dem Corona-Virus zu untersuchen. Davon verspricht sich die Kreisverwaltung, Infektionen schneller erkennen und die Infektionswege besser unterbrechen zu können. Durch die häufigeren Tests kann es sein, dass der Inzidenzwert dadurch nicht sofort sinkt, sondern vorübergehend weiter ansteigt.

Weitere Verschärfungen betreffen den Schulbetrieb. Für alle Schulen, an denen zurzeit nach dem sogenannten Szenario B (Wechselmodell) unterrichtet wird - also an Grundschulen, Förderschulen Geistige Entwicklung sowie in Abiturjahrgängen und Abschlussklassen – ordnet der Landkreis Nienburg ab dem 26. Januar das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz an.

Schuldezernentin Kathrin Woltert: „Wir stellen fest, dass die Sorge vor einem Schulbesuch auch bei kleineren Lerngruppen im Wechselmodell vorhanden ist. Das Land Niedersachen ermöglicht deshalb zusätzlich zu den bestehenden Regelungen allen Erziehungsberechtigten, ihre Kinder bis zum 14. Februar vom Präsenzunterricht abzumelden. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage des Landes Niedersachsen.“ Die Regelung gilt auch für die Notbetreuung.

Im Wechselmodell sieht die Landesregelung eigentlich keine Maskenpflicht vor, sobald die Schülerinnen und Schüler ihren Sitzplan eingenommen haben. „Um im Falle einer Infektion nicht alle anwesenden Schülerinnen und Schüler in Quarantäne versetzen zu müssen und einen Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht erhalten zu können, halten wir das für eine geeignete Maßnahme", so Woltert abschließend.

Weitere Regelungen betreffen die Helios Mittelweser Kliniken. Patienten, die innerhalb der kommenden zwei Wochen nach Abschluss ihrer stationären Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden, sind verpflichtet, sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Entlassene Patienten, die hilfsbedürftig sind, dürfen sich dabei von maximal einem Angehörigen betreuen und ggfs. pflegen lassen. Die notwendige Betreuung durch ambulante Pflegedienste o.ä. ist davon nicht betroffen.

Aufgrund der starken Personalausfälle, hat sich das Krankenhaus darüber hinaus entschieden, bis einschließlich Mittwoch, 27. Januar keine neuen Patienten aufzunehmen. Dies gilt ausdrücklich jedoch nicht für Schlaganfallpatienten, Covid-19-Patienten, Geburten sowie die sogenannte Schockraumversorgung, also die Versorgung lebensgefährlicher Verletzungen und Erkrankungen.

Ergänzend zu der ohnehin bereits geltenden Maskenpflicht während des Nienburger Wochenmarkts wird auch diese Regelung in Teilen verschärft. Die Maskenpflicht besteht für die kommenden zwei Wochen in der gesamten "Langen Straße" während der Marktzeiten, also auch hinter den Marktständen und sie gilt ebenfalls für die Marktbeschicker.

Die genannten Reglungen erlässt der Landkreis per Allgemeinverfügung, die am 26.01.2021 in Kraft tritt.

 

 

 

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