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Lockerung gilt ab Morgen

Corona-Pandemie: Verschärfte Maßnahmen im Kreis Nienburg zurückgenommen

Montag 8. März 2021 - Nienburg (wbn). Fast alle Maßnahmen der Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises Nienburg sind zurückgenommen worden.

Der Krisenstab des Landkreises Nienburg hat die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitestgehend zurückgenommen.  Aufgehoben ist, dass sich alle Personen mit Wohnsitz im Landkreis Nienburg, die stationär im Klinikum Nienburg oder einem anderen Krankenhaus außerhalb des Landkreises Nienburg behandelt und bis einschließlich 8. März entlassen wurden, nach ihrem Aufenthalt für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben haben.

 

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Gleiches gilt für Patienten mit Wohnsitz im Landkreis Nienburg, die bis einschließlich 8. März aus einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wurden. Die Quarantäne gilt auch nicht mehr für Personen, die sich in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung befinden und in dieser zum Zeitpunkt ihrer Entlassung wegen einer Corona-Infektion eine Quarantänemaßnahme angeordnet ist. Wichtig ist: Patienten, die am 8. März oder neun Tage zuvor entlassen wurden, müssen aber weiterhin die zehntägige Quarantäne komplett einhalten.

Die durch die Allgemeinverfügung des Landkreises Nienburg getroffene Verpflichtung, eine Maske im Schulunterricht und in der Notbetreuung zu tragen sowie das Verbot des Sportunterrichtes in nicht prüfungsrelevanten Klassen und Jahrgangsstufen wird aufgehoben. Davon nicht betroffen sind die durch das Land Niedersachsen getroffenen Maßnahmen aus der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan. Diese Regelungen gelten selbstverständlich weiterhin.

Die neue Verordnung regelt weiterhin, dass eine Maskenpflicht in den Sekundarstufen I und II auch während des Unterrichtes gilt. Weiterhin gilt: Senioren- und Pflege-Einrichtungen mit einem aktuellen Infektionsgeschehen dürfen laut aktueller Corona-Verordnung insgesamt nicht betreten werden. Die Verpflichtung der Einrichtungen, ihre Bewohnerinnen und Bewohner wahlweise drei mal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest oder zwei mal wöchentlich mit einem PCR-Test auf eine Infektion mit dem Corona-Virus zu untersuchen, wurde zurückgenommen.

Geblieben ist allerdings die Maskenpflicht für die kommenden zwei Wochen auf der gesamten „Langen Straße" in Nienburg während der Marktzeiten, also auch hinter den Marktständen. Sie gilt ebenfalls für die Marktbeschicker.

Diese genannte Reglung erlässt der Landkreis per Allgemeinverfügung, die am 9. März 2021 in Kraft tritt und eine Gültigkeit bis zum 28. März hat.

 

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