Vorverfahren zur Umwelt-Verträglichkeitsprüfung
Holländer fragen, was das Weserbergland von ihrer Idee hält ein neues Kernkraftwerk zu bauen
Hannover/Borselle/Hameln (wbn). So eng ist Europa schon zusammengerückt. Wenn im niederländischen Borselle ein Kernkraftwerk geplant und gebaut wird, muss auch das benachbarte Bundesland Niedersachsen mitsamt dem Weserbergland im Anhörungsverfahren angehört werden.
Die Unterlagen für das Vorverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Errichtung eines neuen Kernkraftwerkes am Standort Borssele (Niederlande) können ab morgen auch in Niedersachsen eingesehen werden. Ausgelegt sind die Unterlagen im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz sowie in den Regierungsvertretungen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Lüneburg.
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Auch unter www.umwelt.niedersachsen.de sind die Unterlagen abrufbar. Bürger sowie Einrichtungen in Niedersachsen haben die Möglichkeit, bis zum 19. November 2010 (Datum des Poststempels) an das Generaldirektorat Umwelt des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt der Niederlande ihre Stellungnahmen unter Angabe „Mitteilung Kernkraftwerk ERH“ formlos zu übermitteln.
Das gegenwärtig durchgeführte Vorverfahren ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, zu der sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (mehr unter: www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/uvpsup/espooverfahren) verpflichtet haben. Danach ist den betroffenen Bürgern ebenso wie der niederländischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Zweck des Verfahrens ist es festzustellen, welche Unterlagen in der kommenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voraussichtlich vom Antragsteller beizubringen sind.
Hinweis: Das Vorverfahren und das UVP-Verfahren werden nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß der Espoo-Konvention und nach niederländischem Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) und die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Adressen: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, 30169 Hannover, Archivstr. 2, Raum 40c (Pförtner), oder www.umwelt.niedersachsen.de
Regierungsvertretung Braunschweig, 38100 Braunschweig, Bohlweg 38, Zimmer 105 (Tel.: 0531/ 484-1002)
Regierungsvertretung Hannover, 30159 Hannover, Arnswaldstr. 6, Zimmer 23 (Tel.: 0511/120-8602)
Regierungsvertretung Oldenburg, 26122 Oldenburg, Theodor-Tantzen-Platz 8, Zimmer 259 (Tel.:0441/799-2352)
Regierungsvertretung Lüneburg, 21339 Lüneburg, Auf der Hude 2, Zimmer 3.126 (Tel.: 04131/15-1312)
Hier können bis zum 19. November 2010 die Unterlagen eingesehen werden, montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Ministerie van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer,
Directoraat-Generaal Milieu, Directie Risicobeleid/IPC 645,
Postbus 30945, 2500 GX Den Haag, Niederlande
Auskünfte über Unterlagen oder Verfahren erhalten Sie bei der Beteiligungsstelle „Kernkraftwerk ERH“, Tel. +31 70 3394991 oder per E-Mail beim Niederländischen Ministerium:
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, Betreff: „Mitteilung Kernkraftwerk ERH“.