Damit das Jugendschutzgesetz in Zukunft eingehalten wird:
Präventionsprogramm an Hildesheimer Berufsschulen - Umgang mit jugendlichen Alkoholkäufern im Einzelhandel
Mittwoch, 2. März 2016 – Hildesheim (wbn). „Hart am LimiT (HaLT)“ ist ein neues Alkoholpräventionsprojekt an Berufsschulen, das Auszubildenden im Einzelhandel hilft mit jugendlichen Alkoholkäufern richtig umzugehen, damit in Zukunft genauer auf das Alter geachtet wird und somit Hochprozentiges nur noch an Über-18-Jährige verkauft wird.
Die Auszubildenden gingen bei den HaLT-Schulungen an der Friedrich-List-Schule unter anderem auf Fragen wie „Worauf müssen Kassiererinnen und Kassierer in Sachen Jugendschutz achten?“, „Wie lässt sich schnell herausfinden, welches Produkt ab welchem Alter gekauft werden darf?“, „Welches Verhalten ist bei größeren Gruppen an der Kasse hilfreich?“ und „Wie werde ich sicherer im Errechnen des Alters?“ ein.
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Der Grund für dieses Alkoholpräventionsprojekt, das von der Kreis- und Stadtjugendpflege organisiert wurde, sind die im vergangenen Jahr in Hildesheim durchgeführten Testkäufe. Dabei gelang es Jugendlichen in fast jedem dritten Geschäft Alkohol zu erwerben.
Alkoholhaltige Getränke dürfen erst an Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben ausgeschenkt werden. Hochprozentiges darf nur an Über-18-Jährige verkauft werden. So ist es im Jugendschutzgesetz geregelt, doch in der Praxis findet diese Regelung oft gar keine Anwendung, was 2014 bundesweit 22.391 Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung zur Folge hatte. Daher können Kassierer und Kassiererinnen schon beim Erstverstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen.