Wo sind sie hin?
Roma-Großfamilien untergetaucht – Behörde kann Sammelabschiebung nicht durchführen
Mittwoch 10. Februar 2016 - Göttingen (wbn). Leere Sitze im Abschiebe-Flieger: Zwei Roma-Großfamilien ist es am Morgen gelungen, sich dem Zugriff von Beamten der Landesaufnahmebehörde und einer Polizeihundertschaft in Göttingen zu entziehen.
Insgesamt 22 abgewiesene Asylsuchende hätten an Bord des Charter-Flugzeugs (die Weserbergland-Nachrichten.de berichteten) sitzen sollen – letztlich konnten die Polizisten aber nur einen 29 Jahre alten Serben antreffen und zum Flughafen bringen. Die übrigen zur Abschiebung ausgeschriebenen Personen seien nicht angetroffen worden, heißt es. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt.
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Nachfolgend der Polizeibericht aus Göttingen:
„Beamte der 5. Bereitschaftspolizeihundertschaft Göttingen und der Polizeiinspektion Göttingen haben am frühen Mittwochmorgen (10.02.16) gegen 06.00 Uhr im Rosenwinkel und an fünf weiteren Adressen im Stadtgebiet das Ausländeramt der Stadt Göttingen und Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) bei der angedachten Sammelabschiebung zweier Roma-Großfamilien und fünf Einzelpersonen unterstützt.
Ursprünglich war von den beiden Behörden geplant, an diesem Morgen insgesamt 22 Menschen, darunter viele Kinder, zum Zwecke ihrer Abschiebung in den Kosovo oder nach Serbien zum Flughafen Hannover zu transportieren.
Bei der Überprüfung der Wohnanschriften trafen die Verantwortlichen von Stadt und LAB NI an diesem Morgen aber lediglich einen 29 Jahre alten Mann aus Serbien an und nahmen ihn mit. Zu Problemen oder Zwischenfällen kam es hierbei nicht.
Die beiden Großfamilien und die vier anderen Einzelpersonen hielten sich hingegen nicht in ihren Wohnungen auf. Ihr Aufenthaltsort ist zurzeit unbekannt.
Hauptverantwortlich für den Grundverwaltungsakt der Abschiebung ist das Ausländeramt der Stadt Göttingen. Sämtliche im Zusammenhang mit der praktischen Durchführung zu veranlassenden Maßnahmen fallen wiederum in die alleinige Zuständigkeit der LAB NI, die am Mittwochmorgen mit mehreren Mitarbeitern und auch Fahrzeugen vor Ort war.
Die Polizei Göttingen erschien aufgrund eines an sie gerichteten Vollzugshilfeersuchens der LAB NI nur unterstützend und für den Fall vor Ort, dass bei der Durchsetzung der Abschiebungen die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich geworden wäre, so z. B. wenn der Ausreisepflichtige Widerstand leistet. Dies war aber am Mittwochmorgen nicht der Fall.“