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Eine Hamelnerin wollte es glauben, ein Mann aus Hessisch Oldendorf legte sofort auf

Wie mit 600 Euro "Verwaltungskosten" 40.000 Euro erzielt werden sollen - oder mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit eben auch nicht

26. April 2014 - Hameln/Hessisch Oldendorf (wbn).  Wenn die Versuchung größer ist als die Vorsicht. Wiedermal haben Lottobetrüger eine ältere Person aus Hameln am Haken gehabt, der sie zunächst glauben machen konnten, einen Lottogewinn in Höhe von 40.000 Euro erzielt zu haben.

Doch eine Bankangestellte war clever als die vermeintliche Gewinnerin 600 Euro „Verwaltungskosten“ überweisen wollte um schnell an das in Aussicht gestellte Phantom-Geld zu gelangen.



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Sie schaltete zum Schutz der Bankkundin die Polizei ein, die dann das miese Spiel entlarvte. Ein ähnlicher Fall hat sich zudem in Hessisch Oldendorf ereignet. Doch dort legte der 69-Jährige den Telefonhörer schnell auf weil er die Gaunerei durchschaut hatte.  Nachfolgend der Polizeibericht von Jens Petersen aus Hameln, verbunden mit Vorsichtsregeln in solchen Fällen: „Eine 64-jährige Hamelnerin erhielt von einem ihr unbekannten Mann einen Telefonanruf, durch den ihr ein Lottogewinn in Höhe von 40.000 Euro versprochen wurde.

Um den Gewinn übergeben zu können, benötige man vorab 600 Euro Verwaltungs- und Notarkosten, die in bar oder besser per elektronischer Zahlungsmittel zu leisten wäre. Glücklicherweise reagierte eine Angestellte des Geldinstituts beim Abhebeversuch des Bargeldes und informierte rechtzeitig die Polizei, die der 64-Jährigen selbstverständlich von der Vorabzahlung abriet und ihr die versuchte Betrugsmasche aufzeigte.

Meistens agieren die Täter von Call-Centern aus, die sich im Ausland befinden. Einige Anrufer geben sich als Rechtsanwälte oder Notare aus. Vom Anrufer werden hohe Geld- oder Sachpreise in Aussicht gestellt. Die Gewinnausschüttung, so die Argumentation, kann nur erfolgen, wenn vorab eine Zahlung zur Deckung von Gebühren, Auslagen und Steuern erfolgt, die entweder in bar oder geeigneter Weise durch elektronische Zahlungsmittel (z.B. uCash, Paysafecard,...) zu bezahlen sind.

Unabhängig von der Zahlung erfolgt niemals eine Gewinnausschüttung - ein Gewinn existiert nicht!

Sind Bürgerinnen und Bürger nach Vorauszahlung Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden, so müssen sie damit rechnen, in der Folgezeit erneut von Betrügern angerufen und zu weiteren Zahlungen aufgefordert zu werden. Der Polizei sind bereits verschiedene Betrugsmaschen bekannt. Der Ideenreichtum der Täterseite ist hierbei unerschöpflich.

So schützen Sie sich vor dem Betrug am Telefon:

- Schenken Sie telefonischen Gewinn versprechen keinen Glauben,

insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen

geknüpft ist!

- Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen am Telefon nicht

unter Druck setzen. Angehörige deutscher

Strafverfolgungsbehörden würden Sie niemals am Telefon zu einer

Geldüberweisung nötigen!

- Bei echten Gewinnen müssen Sie kein Geld  im Voraus überweisen!

- Geben Sie telefonisch keine persönlichen Informationen weiter:

keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,

Kreditkartennummern oder  Informationen zum persönlichen Umfeld!

- Ändern Sie gegebenenfalls Ihre Rufnummer, um zukünftig nicht

belästigt zu werden!

- Wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt oder Sie bereits Opfer

geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei unter 110

Ein weiterer Fall eines Betrugsversuches ist aus dem Bereich Hess.

Oldendorf gemeldet worden. Der 69-Jährige konnte sich jedoch an keine Teilnahme an einem Gewinnspiel erinnern, so dass ihm der Anruf suspekt vor kam und nach unangenehmen Fragestellungen das Gespräch abrupt vom Anrufer beendet wurde.“

 

 

 

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